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Kindersprechstunde

Die Behandlung von Kindern erfordert in besonderem Maße Einfühlungsvermögen und Erfahrung, aber auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Die Kindersprechstunde schafft Ihrem Kind einen Zugang zu einer bedarfsgerechten und umfassenden Expertise, die aus der engen Kooperation mit der Sektion für Phoniatrie und Pädaudiologie, mit dem Eltern-Kind-Zentrum (ELKI), dem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) und aller anderer Fachbereiche am UKB resultiert.

Unser gesamtes Team ist angehalten, Ihnen zeitnah einen Termin zu ermöglichen und eine kind- und familiengerechte Umgebung zu gewährleisten. Die persönliche Betreuung und vertrauensvolle Kommunikation ist uns hierbei besonders wichtig.

Schwerpunkte:

  • Kontrolluntersuchung nach auffälligem Neugeborenen-Hörscreening
  • Bahnung einer weiterführenden Abklärung des Hörvermögens mittels Hirnstammaudiometrie (BERA) und ggf. radiologischer Diagnostik bei Schwerhörigkeit
  • Kindliche Nasenatmungsbehinderung (z.B. „Polypen“ / Adenoide), vermehrte Mundatmung und Schnarchen
  • Beratung und Behandlung bei Mandelvergrößerungen und -entzündungen
  • Rezidivierende Ohrinfektionen, Tubenbelüftungsstörungen und Paukenergüsse bei Kindern
  • Abklärung von kindlichen Inhalationsallergien (z.B. „Heuschnupfen“)
  • Kindliche Atemaussetzer und Schlafstörungen (z.B. obstruktive Schlafapnoe, OSAS)
  • Beratung bei Fehlbildungen (z.B. abstehende Ohren)

Unsere HNO-Klinik verfügt über eine Sektion für Phoniatrie und Pädaudiologie, die als Teil des Sozialpädiatrischen Zentrums am UKB immer dann umgehend eingebunden wird, wenn die Entwicklung des Kindes gefährdet ist. Von Fachärztinnen und Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin sind auch direkte Überweisungen „an das SPZ des UKB“ möglich, um noch schneller weiterführende Untersuchungen (z.B. Sprachentwicklung) und Versorgungen (z.B. Hörgeräte) sicher zu stellen.

Bei Bedarf erfolgt die Planung und Durchführung einer Operation. Das anästhesiologische Team am UKB ist bei Kindernarkosen besonders erfahren. Sollte beispielsweise eine Blutgerinnungsstörung oder ein anderer Risikofaktor vorliegen, so sichern die interdisziplinäre Zusammenarbeit am UKB eine besonders sichere und kindgerechte Behandlung.

Wir beraten Sie gerne.

Uns ist sehr daran gelegen, eine möglichst geringe Wartezeit für Eltern und Kind sowie eine vom übrigen Klinikgeschehen separierte kindgerechte Umgebung zu schaffen.

In unserer allgemeinen Kindersprechstunde werden wir nach einem einleitenden ärztlichen Gespräch eine zielgerichtete hals-nasen-ohrenärztliche Untersuchung durchführen und Ihr Kind gegebenenfalls weiteren Untersuchungen zuführen.

Zum Beispiel bei der Hörabklärung im Rahmen der Bestätigungsdiagnostik nach auffälligem Neugeborenenhörscreening, sollten Sie zum Termin Getränke und Nahrung, einen Kinderwagen und ausreichend Zeit einplanen, damit die geplante Diagnostik beim spontan schlafenden Kind stattfinden kann.

Nach den Untersuchungen besprechen wir mit Ihnen die Befunde. Viele kindliche Erkrankungen im HNO-Bereich können ohne einen operativen Eingriff erfolgreich behandelt werden.

Sollte ein operativer Eingriff notwendig sein, so kann bereits jetzt das ärztliche Aufklärungsgespräch und ggf. auch die Vorstellung in der Anästhesiologie (sog. Prämedikationsambulanz) erfolgen.

Die meisten Eingriffe und auch Untersuchungen unter Narkose, wie beispielsweise die Behandlung von Paukenergüssen durch die Einlage von sogenannten Paukenröhrchen und die Entfernung der Rachenmandel (im Volksmund auch als „Polypen“ bezeichnet), können ambulant durchgeführt werden. Nach einer gewissen Nachbeobachtungszeit nach der Narkose können Sie Ihr Kind noch am gleichen Tag wieder nach Hause mitnehmen.

Manche Eingriffe erfordern einen stationären Aufenthalt, über den wir Sie dann im Rahmen unserer Sprechstunde ausführlich informieren.

Angeborene Innenohrschwerhörigkeiten sind nicht selten und treten in ein bis zwei Fällen pro 1000 Neugeborenen (0,1 - 0,2%) auf. Ein gutes Hörvermögen ist bereits im ersten Lebensjahr von enormer Bedeutung. Für eine möglichst frühzeitige Behandlung sollte bis zum Ende des dritten Lebensmonats geklärt sein, ob Ihr Kind normal hört. Eine zu spät erkannte Hörminderung führt häufig nicht nur zu einer Verzögerung der Sprachentwicklung, sondern auch zu einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung.

Wenn durch das Hörscreening (sogenannte Otoakustische Emissionen - OAE - bzw. automatisierte Hirnstammaudiometrie - AABR -) auch bei uns kein normales Gehör nachgewiesen werden kann, so erfolgt eine Hörschwellenbestimmung unter Verwendung der Hirnstammaudiometrie (BERA) in Kooperation mit unserer Sektion für Phoniatrie und Pädaudiologie im Rahmen des Sozialpädiatrischen Zentrums des UKB eine umfassendere Diagnostik und Planung des weiteren Vorgehens.

Entsprechend der Befunde der Hördiagnostik kann dann entschieden werden, ob ein Hörgerät bei Ihrem Kind notwendig ist. Sollte eine hochgradige Schwerhörigkeit oder Taubheit festgestellt werden, so stehen uns heutzutage sogenannte Cochlea-Implantate (= implantierbare Innenohrprothesen, kurz „CI“) zur Verfügung. Eine entsprechende Beratung und Versorgung erfolgt in diesem Fall in unserem CI-Zentrum.

Zur Sicherstellung einer normalen Hör- und Sprachentwicklung sollte die Implantation eines Cochlea-Implantats möglichst am Ende des 1. oder zu Beginn des 2. Lebensjahres erfolgen.

 
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